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Dienstag, Juni 23, 2015
Rom e.V. protestiert gegen Verweigerung der Unterbringung
Offener Brief: vom 27.05.2015
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Roters,
Rom e.V. und Kölner Flüchtlingsrat e.V. haben im Herbst/Winter 2014/2015 mit großer Sorge festgestellt, dass die Stadt Köln ihre gesetzliche Unterbringungsverpflichtung gegenüber Flüchtlingen in mehreren dutzenden von Einzelfällen nicht wahrgenommen hat. Es wurde in diesen Fällen den Betroffenen überlassen, Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht Köln einzulegen, um ihr Recht auf Unterbringung gegenüber der Stadt Köln durchzusetzen.
Wir möchten an dieser Stelle auf § 1 des nordrhein-westfälischen Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) hinweisen.
Rom e.V. und Kölner Flüchtlingsrat e.V. stellen außerdem fest, dass es sich bei den Vorgängen im Herbst/Winter 2014/2015 nicht um singuläre Ereignisse handelte, sondern es auch schon in den letzten Jahren immer wieder Fälle gegeben hat, bei denen die Stadt Köln ihrer Unterbringungsverpflichtung nicht nachkam.
Selbstverständlich sind uns die großen Herausforderungen für die Stadt Köln bei der Unterbringung angesichts steigender Flüchtlingszahlen bewusst. Allerdings haben unseres Erachtens sowohl der Stadtrat als auch die für die Identifizierung geeigneter städtischer Grundstücke und den Bau von Flüchtlingshäusern zuständigen Dezernate über viele Jahre versäumt, dem Umstand weiter steigender Flüchtlingszahlen angemessen Rechnung zu tragen und die Unterbringung von Flüchtlingen als eine gesamtstädtische Aufgabe mit höchster Priorität zu betrachten.
Wir möchten Sie deshalb bitten dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig die Stadt Köln § 1 FlüAG ausnahmslos umsetzt. Daher halten wir es für erforderlich, bei der Planung von Unterbringungskapazitäten Schwankungen der Flüchtlingsaufnahmezahlen zu berücksichtigen und dabei auch ausreichend Unterbringungsplätze vorrätig zu halten.
Mit der Bitte um Antwort verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Verändert am: Dienstag, Juni 23, 2015 4:43 PM
Kategorien: Aktuelles, Pressemitteilungen