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Donnerstag, März 27, 2014
Endlich neue Wohnraumschutzsatzung für Köln
Pressemitteilung
Wohnraumschutzsatzung für Köln
Wichtiges wohnungspolitisches Instrument wird wiederbelebt
Endlich kann die Kommune wieder eingreifen, wenn dringend benötigter Wohnraum zu anderen Zwecken genutzt werden soll. Fraktionsvorsitzende Barbara Moritz: „Unsozialer Leerstand, unnötiger Abbruch und die gewerbliche Nutzung z.B. als Boardinghaus kann nun unterbunden werden.“
Vor allem preiswerter Wohnraum unterliegt einem Zweckentfremdungsdruck, da eine gewerbliche Nutzung fast immer zu höheren Einnahmen führt. Auch kann nun der Unsitte einiger Altstadthotels Einhalt geboten werden, Wohnungen in der Altstadt zu mieten, um sie für größere oder lärmende Gruppen zur Verfügung zu stellen.
Auch können Wohnräume nicht mehr einfach zu Büroräumen werden.
Ossi Helling, sozialpolitischer Sprecher: „Wir hoffen auch, dass durch diese Satzung wieder mehr Wohnraum zur Verfügung steht, weil Zweckentfremdung nun unterbunden werden kann. Zukünftig ist die Umwandlung und damit Vernichtung von Wohnraum genehmigungspflichtig. Das ist gut so.“