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Sonntag, März 23, 2014
Neuer Grundsatzbeschluss Flüchtlingspolitik in Köln
Rat legt im Februar neue Grundsätze zur Flüchtlingsunterbringung vor. Die Grünen haben zusammen mit der SPD diesen Beschluss vorbereitet:
TOP 3.1.2 CDU-Antrag "Flüchtlingspolitik in Köln"
die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung der Ratssitzung am 11. Februar 2014 aufzunehmen:
Der Antragstext wird wie folgt ersetzt:
Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sind Städte und Gemeinden zur Aufnahme und Un-terbringung der ihnen zugewiesenen Flüchtlinge verpflichtet. Die Stadt Köln hat bisher ver-sucht mit großem Engagement dieser Aufgabe nachzukommen. Nach der aktuellen Be-darfsrechnung fehlen der Stadt bis Ende 2015 rund 2.000 zusätzliche Unterbringungsplätze.
Die veränderten Rahmenbedingungen stellen Rat, Verwaltung wie auch die Stadtgesell-schaft vor eine Herausforderung. Dabei ist nicht nur das Problem eines sehr begrenzten An-gebotes an baureifen Flächen für Wohnheime und Wohnungen zu lösen, sondern auch auf eine angemessene sozialräumliche Verteilung der Flüchtlingsfamilien innerhalb der Stadt zu achten. Zugleich muss ein Augenmerk auf eine rasche Integration der Bewohnerinnen und Bewohner gelegt werden.
Der Rat der Stadt Köln erkennt in diesem Zusammenhang die schwierige Aufgabe der Ver-waltung an und unterstützt ihre Bemühungen, für Flüchtlinge eine menschenwürdige Unter-bringung sowie eine qualifizierte Begleitung zur Integration zu gewährleisten. Dabei bleiben die vom Rat bereits 2004 beschlossenen Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen eine verbindliche Zielvorgabe.
Beschluss
Um die o.g. Zielsetzungen zu erreichen, bitten wir die Verwaltung bei ihrer Unterbringungsverpflichtung folgende Eckpunkte zu beachten:
1. Der Rat fordert eine angemessene finanzielle Unterstützung durch Bund und Land. Dazu erwartet der Rat eine verbesserte Refinanzierung der Unterbringungs- wie auch der Betreuungskosten. Darüber hinaus müssenZuweisungsentscheidungen schneller getroffen werden. Es sollte gewährleistet werden, dass alle neu in Köln ankommenden Asylantragsteller sowie die unerlaubt eingereisten Ausländer auf die Verteilungsquote des Landes angerechnet werden. Der Rat fordert zudem eine deutliche Erhöhung der Landeszuschüsse, die der nur einen Bruchteil der Kosten decken. Es ist in diesem Zusammnehang zu überlegen, ob Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt wie Köln nicht eine höhere Zuwendung erhalten, um z. B. Grundstücke zu kaufen oder Gebäude anzumieten.
2. Sprachkurse überwinden die Sprachbarrieren und erleichtern die Integration vor Ort. Dazu fordert der Rat zusätzliche finanzielle Mittel aus dem Bundesprogramm zur berufsbezogenen Sprachförderung für Personen mit Migrationshintergrund (ESF-BAMFProgramm).
3. Um eine gesamtgesellschaftliche Akzeptanz der Unterbringungsplätze zu erreichen und etwaigen Vorbehaltenwirkungsvoll entgegentreten zu können, müssen bei der Unterbringung der Flüchtlinge die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig eingebunden werden. Dabei muss auf den stadtweiten Mangel an nutzbaren Grundstücken und Gebäuden hingewiesen werden.
4. Um die soziale Stabilität und die Integrationsfähigkeit der Kölner Stadtteile nicht zu gefährden, ist bei der Nutzung möglicher Grundstücke auf eine Verteilungsgerechtigkeit zu achten und sowohl der Anteil der bereits im Stadtteil untergebrachten Flüchtlinge als auch die Sozialstruktur zu berücksichtigen.
5. Grundsätzlich sind feste Wohnhäuser der Übergangslösung Wohncontainer vorzuziehen. Temporäre Standorte sollten nicht mit mehr als 80 Personen belegt werden. Die verwendeten Wohncontainer sollten zudem abgeschlossene Wohnungen aufweisen, zumindest aber in sich geschlossene Sanitär-und Kochbereiche.
6. Das bereits vorhandene Auszugsmanagement, welches Flüchtlinge in Wohnungen vermittelt, ist weiter zu forcieren.
7. Es sind Gespräche mit Investoren aufzunehmen mit dem Ziel auf vorhandenen Flächen dezentrale Wohngebäude für Flüchtlingsfamilien zu schaffen. Darüber hinaus sollte auch bei der Planung und Entwicklung von zukünftigen Bebauungsplänen diese Möglichkeit Berücksichtigung finden können.
8. Die frühzeitige und enge Kooperation mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen sollte weiter intensiviert werden.
9. Im Interesse einer schnellen und unbürokratischen Kooperation der städtischen Dienststellen ist die vorhandene „Task Force“ des Oberbürgermeisters weiter zu stär-ken. Angesichts der großen Zahl der kurzfristig zu realisierenden Objekte und Standorte ist eine ausreichende personelle Ausstattung der Fachverwaltung sicherzustellen.
10. Der Rat dankt ausdrücklich den zahlreichen zivilgesellschaftlichen Akteuren, die mit hohem Engagement für eine Willkommenskultur für Flüchtlinge arbeiten. Die Arbeit von Vereinen und ehrenamtlichen Initiativen, die Flüchtlinge betreuen und sie bei der Integration unterstützen, ist zu stärken. Gleichzeitig sind die beteiligten Träger der Wohlfahrtspflege und der sozialen Dienste in ihrer Nachbarschaftsarbeit vor Ort zu unterstützen.
11. Für Flüchtlingskinder sollten spezielle altersgerechte Betreuungsangebote vorgehal-ten und Maßnahmen zur Freizeitgestaltungangeboten werden.
12. Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter werden zügig und wohnortnah einer Bildungseinrichtung zugewiesen. Nur das schnelle Erlernen der deutschen Sprache und der Kontakt zu Gleichaltrigen eröffnen den Betroffenen ausreichend Bildungs- und Zukunftschancen. Für diesen Zweck sind ausreichende Raum- und Lehrerkapa-zitäten bereitzustellen. Wir bitten die Verwaltung gemeinsam mit der Bezirksregierung und den betroffenen Schulleitungen geeignete Maßnahmen für eine schulische Versorgung der Flücht-lingskinder zu beraten, beschließen und umsetzen.
13. Die Verwaltung wird beauftragt weiter die Chancen und Risiken mit dem Land zu verhandeln die mit der Schaffung einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes verbunden sind.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Jörg Frank SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Grüne-Fraktionsgeschäftsführer