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Sonntag, März 23, 2014
AK Soziales initiiert Beschluss: Hauswirtschaftliche Hilfen
Fortführung des Projektes Hauswirtschaftliche Hilfen für alte, kranke und behinderte Menschen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Roters,
die Antragstellenden bitten, den folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung am 20.03.2014 aufzunehmen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, das Projekt „Hauswirtschaftliche Hilfen für alte, kranke und behinderte Menschen zur Vermeidung einer frühzeitigen stationären Hilfe“ über die derzeitige Befristung zunächst bis zu den kommenden Haushaltsplanberatungen fortzuführen. Zur Finanzierung werden die im Haushaltsplan 2013/2014 für das Projekt eingestellten und zum großen Teil noch nicht verausgabten Mittel verwandt.
Dazu bitten wir die Verwaltung bis zum Jahresende ein überarbeitetes Konzept vorzulegen, das die bisherigen Erfahrungen evaluiert sowie Optimierungsvorschläge insbesondere für eine bessere Bewerbung des Projekts enthält. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt unter Einbindung der beteiligten Träger zu prüfen, ob sich die Reduzierung der Eigenleistung i.H.v. derzeit 12 € pro Stunde realisieren lässt.
Begründung:
Das Projekt „Hauswirtschaftliche Hilfen für alte, kranke und behinderte Menschen zur Vermeidung einer frühzeitigen stationären Hilfe“, wurde vom Rat im Herbst 2012 beschlossen und zunächst bis zum 30.09.2014 befristet. Nach Mitteilung der Verwaltung und der beteiligten Träger der freien Wohlfahrtspflege verläuft das Projekt erfolgreich.
Allerdings konnten aufgrund der fehlenden Fortführungsperspektive und dem recht hohen, von Kunden zu entrichtenden Stundensatz von 12,- € bislang nur relativ wenige Kunden akquiriert werden.
Dem von der Verwaltung vorgelegten Bericht in der vergangenen Sozialausschusssitzung ist zu entnehmen, dass die Grundannahmen bezüglich dieses Projektes bestätigt wurden:
• Hilfsbedürftige Menschen können (länger) in ihrer eigenen Wohnung und in der ihnen vertrauten Umgebung bleiben, da durch die haushaltsnahen Dienstleistungen eine Heimunterbringung nicht notwendig wird.
• Gleichzeitig werden städtische Zuschüsse für die Kosten der Heimunterbringung in erheblichem Umfang eingespart.
• Langzeitarbeitslose Menschen erhalten sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, was neben dem persönlichen Gewinn dieser Menschen auch zu Einsparungen bei Transferleistungen durch die Stadt.
Mit den noch zur Verfügung stehenden Mitteln kann das Projekt nach Evaluierung der bisherigen Dienstleistungen über die ursprünglich vorgenommene Befristung zum 30.09.2014 hinaus fortgeführt werden. Ziel ist die dauerhafte Fortführung des Projekts.