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Dienstag, September 20, 2011
Brief an die Schuldezernentin wegen Schulsozialarbeit
Zusätzliche Stellen Schulsozialarbeit
Sehr geehrte Frau Dr. Klein,
im Rahmen des Bildungspaketes des Bundes erwartet die Stadt Köln ca. 8 Mio. € zur Beschäftigung von Schulsozialarbeiterinnen und – arbeitern. Der Einsatz ist neben Grundschulen auch in den weiterführenden Schulen vorgesehen.
Bei der Auswahl der Schulen soll nach dem Grad der „sozialen Belastung“ priorisiert
werden. Wir begrüßen, dass dieses bewährte Verfahren auch für den aktuellen deutlichen
Ausbau der Schulsozialarbeit weitergeführt werden soll.
Die Schulsozialarbeit ist ein wirksames Instrument zur Unterstützung der Schülerinnen
und Schüler sowie deren Eltern. Als Schnittstelle zwischen Schule, SchülerInnen und Elternhaus muss bei der
Besetzung der Stellen aber auch besonderer Wert auf interkulturelle Kompetenz und
entsprechende Mehrsprachigkeit des Personals gelegt werden. Wir verweisen auf den Ratsbeschluss zur Einrichtung eines „Gefährdungsmeldungs- Sofort-Dienstes“ im März 2008. Auf Initiative des Integrationsrates wurde beschlossen,
„… bei der Besetzung der im Rahmen der einzurichtenden (GSD) bewilligten Stellen die Notwendigkeit einer verstärkten interkulturellen Öffnung zu beachten.
Bei Einstellung ist daher Fachpersonal mit ausreichender interkultureller Kompetenz und mit entsprechendem sprachlichen und interkulturellen Hintergrund zu berücksichtigen.
Als Orientierungsgröße sollte hierfür der bezirkliche Anteil der Familien mit
Migrationshintergrund dienen.“
Für die künftige Ausrichtung der Schulsozialarbeit in Köln bitten wir Sie daher eindringlich, bei der Einstellung städtischen Personals nachgewiesene interkulturelle Kompetenz und entsprechende Mehrsprachigkeit als Einstellungskriterien angemessen zu berücksichtigen.
Angemessen bedeutet, dass der Anteil dieser eingesetzten Kräfte an allen Neueinstellungen im Bereich der Schulsozialarbeit mindestens dem durchschnittlichen Anteil an SchülerInnen mit Migrationshintergrund an den ausgewählten Schulen entspricht.
Bei der Beauftragung Freier Träger müssen dieselben Kriterien gelten und zusätzlich müssen die jeweiligen Träger nachweisen, dass sie in der interkulturellen Arbeit bereits ganz oder teilweise tätig sind.
Zudem bitten wir Sie, ansetzend an den Projekten Rucksackmütter, Integrationslotsen usw. für die neuen SchulsozialarbeiterInnen einen Umsetzungsvorschlag aufzulegen, mit dem die interkulturelle Elternarbeit entfaltet werden kann.
Wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit bitten wir Sie um eine zeitnahe Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Jahn
(kinder-und jugendpolitische Sprecherin)
Ossi Helling
(sozial- und migrationspolitischer Sprecher)
Horst Thelen
(schulpolitischer Sprecher)