« Erfolge Grüner Politik zum Doppelhaushalt 2010/2011 | Start | Flüchtlinge schlecht untergebracht »
Sonntag, November 14, 2010
Ratsantrag zur ARGE Zukunft
Zukunft des Job-Centers in Köln
Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) mit der Agentur für Arbeit Köln zum 01.01.2011 in einer gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) im Sinne des § 44 b SGB II anzustreben.
I. Gemeinsame Trägerschaft
Der Rat fordert die Verwaltung auf, in den Verhandlungen und Abstimmungen mit der Agentur für Arbeit Köln zu erwirken, dass die gemeinsame Einrichtung organisatorisch und in der inhaltlichen Ausrichtung ihre Verantwortung zur gleichgewichtigen beruflichen und sozialen Integration übernimmt. Nur dann kann sie ihre wichtige Rolle zur Förderung der sozialen Balance in der Kölner Stadtgesellschaft wahrnehmen.
Die Verwaltung wird entsprechend beauftragt, folgende Eckpunkte zu verhandeln:
1. Im Vordergrund stehen die Menschen, die von der gemeinsamen Einrichtung betreut werden.
o In diesem Sinne muss eine angemessene Personalausstattung mit qualifizierten Fachkräften in allen Funktionsbereichen gewährleistet werden und
o Instrumente gesichert und ausgebaut werden, die insbesondere für Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt wie Menschen mit Behinderung, Ältere, Langzeitarbeitslose und Kranke, aber auch für junge Erwachsene geeignet sind. Die individuellen Lebenslagen und Möglichkeiten der Hilfesuchenden müssen adäquat Berücksichtigung finden.
o Die Kenntnis der lokalen Bedarfssituation und der Zugang zu den Menschen vor Ort machen eine Berücksichtigung lokaler Träger und Angebote erforderlich- auch bei Ausschreibungen und Vergaben wie z.B. bei dem bewährten Pro-Veedel-Programm
2. Die Kooperationsvereinbarung soll in der Ausgestaltung von Geschäftsführung, Trägerversammlung und Beirat die größtmögliche Gleichstellung der Kooperationspartner, Einbindung der bedeutenden lokalen Akteure und Transparenz bei Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen gewährleisten.
Für bewährte Beteiligungsstrukturen sollte weitgehende Kontinuität gesichert sein.
II. Resolution an die Bundesregierung
Der Rat der Stadt Köln fordert von der Bundesregierung eine finanzielle Ausstattung, die die Jobcenter, insbesondere das Jobcenter Köln in die Lage versetzt, die Grundsätze des SGB II bedarfsgerecht im Sinne der notwendigen Förderung umsetzen zu können..
Neben einer bedarfsgerechten Ausstattung des Eingliederungsbudgets sowie einer erhöhten Beteiligung an den realen Kosten der Unterkunft gehört dazu ein auskömmliches Budget zur Deckung der Verwaltungskosten.
Begründung:
Der Rat der Stadt Köln sieht eine einvernehmliche, partnerschaftliche und an den Interessen der betroffenen Menschen orientierte Kooperation ab dem 01.01.2011 gefährdet. In seiner Resolution vom 23.03.2010 hat der Rat sich für den Erhalt der Mischverwaltung und eine gemeinsame Einrichtung als Nachfolgeorganisation der Arbeitsgemeinschaft Köln ausgesprochen. Diese Positionierung war mit grundlegenden Forderungen verbunden, die eine Partnerschaft auf Augenhöhe unter Ausschluss von einseitigen Entscheidungen eines Trägers weiterhin ermöglichen sollte. Diesen Forderungen werden durch die neuen Bestimmungen im SGB II teilweise konterkariert.
Dem gegenüber wollen wir sicherstellen, dass die Trägerversammlung auch in arbeitsmarktpolitischen Fragen eine Entscheidungskompetenz besitzt und nicht nur in organisatorischen und personalwirtschaftlichen Belangen.
Unmittelbar vor der Umsetzung dieser „Reform“, die das bisherige Konsensprinzip auf der Grundlage des ARGE-Vertrages und damit die Partnerschaft auf Augenhöhe außer Kraft setzt, greifen die geplanten finanziellen Kürzungen der Bundesregierung weiter in den kommunalen Handlungsspielraum ein.
Die Einsparungen führen zu einer noch stärkeren Fokussierung auf arbeitsmarktnähere Instrumente. Die drastische Reduzierung der Eingliederungsmittel geht vor allem zu Lasten der Fördermaßnahmen für arbeitsmarktfernere Menschen. Gerade diese Menschen brauchen besondere Hilfen zum Erhalt oder zur Wiederherstellung ihrer Erwerbsfähigkeit. Hier liegt aber seit langem und durch die Integrationsverpflichtung besonders gefordert ein sozialpolitischer Schwerpunkt der Stadt Köln.
Verändert am: Sonntag, November 14, 2010 9:47 PM
Kategorien: Aktuelles, Anfragen / Anträge