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Montag, Dezember 21, 2009
Rot-Grüne Sozialpolitiker überzeugen Kämmerer
Stadthaushalt 2010
„Finanzielle Liquidität der freien Träger gesichert!“
Trotz vorläufiger Haushaltsführung ab dem 01.01.2010 werden die freien Träger in Köln im ersten Quartal 2010 bis zum 31.3.2010 mit Haushaltszuschüssen auf Basis der Ansätze 2009 ausgestattet, so dass ihre finanzielle Liquidität und Planungssicherheit ausreichend gesichert ist, um ihre arbeit fortsetzen zu können.
„Die freien Träger im Sozial-, Jugendhilfe- und weiteren Bereichen tragen im Rahmen der Subsidiarität wesentlich zur Aufrechterhaltung des sozialen Netzes in Köln bei. Daher ist dieser Beschluss unverzichtbar.“, so Jörg Frank, finanzpolitischer Sprecher und Geschäftsführer der GRÜNEN im Rat. „Allerdings sind angesichts der dramatischen Haushaltslage und des enormen Fehlbetrags im Entwurf 2010 Zuschusskürzungen im Hpl 2010 unvermeidlich. Darauf müssen sich die freien Träger im 1. Quartal einstellen. Zwar ist es das politische Ziel der GRÜNEN, bestehende Angebote in ihrer Substanz nicht zu gefährden, jedoch wird dies nicht durchgängig auf Zuschussbasis 2009 möglich sein. Selbst bei den im Entwurf geplanten Kürzungen und der beabsichtigten Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage verbleibt ein Fehlbetrag von 220 Mio. Euro. Die Finanzlage ist somit wirklich dramatisch.“, so Frank.
Auf Initiative der GRÜNEN wurde zusammen mit SPD, CDU und FDP der Ratsantrag zur „Haushaltsermächtigung 2010“ in den Rat eingebracht, der auf Vorschlag des Stadtkämmerers Dr. Walter-Borjans dahingehend verändert wurde, als Basis nicht die Ansätze 2010, sondern für das 1. Quartal die Ansätze aus 2009 zur Grundlage zu nehmen. Dies stieß bei CDU und FDP auf Ablehnung.
Der Rat hat schließlich die Verwaltung mehrheitlich ermächtigt, „die in den jeweiligen Teilplänen des Haushaltsplans 2009 veranschlagten Mittel zur Förderung von Projekten von Trägern der Wohlfahrtspflege, der freien Jugendhilfe, der freien Gesundheitspflege und Sozialarbeit, des zweiten Arbeitsmarktes, der freien Kulturarbeit, der Bürgerhäuser und Bürgerzentren sowie zur Förderung von Projekten der Sportvereine bis zum 31.03.2010 in Höhe von 25 % zu verausgaben.“
Köln, 21. Dezember 2009