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Sonntag, Juli 19, 2009
Kommentar zum Antrag "Kommune zahlt für Köln-Pass-Frauen"
Pressemitteilung:
19.07.2009
Kosten für Schwangerschaftsverhütung
Frauen in Not kann geholfen werden
Der Antrag von SPD und GRÜNEN in den nächsten Sozialausschuss soll es ermöglichen: Kosten für Verhütungsmittel können erstattet werden.
Hierfür werden ca. 150.000 € zur Verfügung gestellt.
Unterstützung wird dann gewährt, wenn eine anerkannte Beratungsstelle feststellt, dass besondere psychosoziale und soziale Schwierigkeiten vorliegen. Verfügt die Frau dann noch über einen Köln-Pass, können die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel erstattet werden.
Ossi Helling, sozialpolitischer Sprecher der GRÜNEN Ratsfraktion, erklärt:
„Viele Frauen kommen mit ihrem Geld nicht hin oder sind verschuldet. Das trifft nicht nur auf Hartz IV- Empfängerinnen zu. Oft verhindert dies eine wirkungsvolle Empfängnisverhütung.
Gerade die sicheren Mittel wie Pille oder Spirale sind für Frauen in finanziellen Notsituationen nur schwer bezahlbar. Dann wird an falscher Stelle gespart. Die Kombination aus finanziellen Sorgen und unerwünschter Schwangerschaft endet oft in einem Teufelskreis, der die psychosoziale Not noch steigert.
Weder eine ungewollt ausgetragene Schwangerschaft noch ein Schwangerschaftsabbruch sind gute Alternativen zu einer selbstbestimmten Familienplanung.“
Walter Kluth, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, ergänzt: „Mit unserer Initiative helfen wir Frauen in besonderer Not, nicht auch noch ungewollt schwanger zu werden. Die Forderung muss lauten: Sozial schwache Frauen erhalten grundsätzlich die Erstattung der Kosten.
Im Hartz IV-Satz sind nur insgesamt 13,88 € monatlich für Gesundheitspflege enthalten. Daraus können kaum alleine 10 – 15 € zum Beispiel für die Pille abgezwackt werden.
Hier ist die Bundesregierung gefragt, entsprechende Regelungen zu treffen, das können wir in der Kommune nicht stemmen.
Darauf wollen wir in Köln aber nicht warten und gehen diesen ersten wichtigen Schritt.
Der Köln-Pass hilft hier den Frauen in besonderen Notlagen.“