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Montag, April 14, 2008

Sozialausschuss beschließt einstimmig Konzept für Möbelverbund

Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates

Gremium Datum der Sitzung

Ausschuss Soziales und Senioren 10.04.2008

Sicherung des Möbelverbundes

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung des Sozialausschusses am 10.04.2008 aufzunehmen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren in Abstimmung mit dem Verbund gemeinnütziger Kölner Möbellager e. V. ein Konzept vorzulegen, das folgende Zielsetzungen berücksichtigt:

· Umstellung der Geschäftspolitik aller dem Möbelverbund angehörender Möbellager auf eine Selbstfinanzierung durch Erlöse unter Einbeziehung zulässiger öffentlicher Beschäftigungsförderung in einem Zeitrahmen von maximal 24 Monaten

· kurzfristige Umstellung der in Anspruch genommenen Beschäftigungsförderungen von Arbeitsgelegenheiten gem. § 16 III SGB II auf Beschäftigungszuschüsse nach § 16 a SGB II

· Ausgestaltung einer bedarfsgerechten Übergangsfinanzierung für einen maximalen Zeitraum von 24 Monaten.

· Gleichzeitig ist zu prüfen, ob und wieweit durch sozialpolitisch gewünschte Konzentration auf bestimmte Kundenkreise und durch ebenso angestrebte kommunale Förderung von Beschäftigten mit besonderen Vermittlungshemmnissen ein kommunaler Rest-Förderbedarf entsteht

Hierbei sind rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit dem Möbelverbund und anderen interessierten Trägern ein Konzept für ein stadtweites Angebot von second-hand-Läden/ Sozialkaufhäuser in der Trägerschaft gemeinnütziger Organisationen zu erarbeiten und dem Ausschuss für Soziales und Senioren vorzulegen. Dabei sind die Möglichkeiten der rechtlichen Umsetzung dieses Konzeptes zu prüfen.

Begründung:

In ihrem Antrag „Beschäftigungsinitiative für Köln“ in der gemeinsamen Sitzung von Sozial- und Wirtschaftsausschuss am 27.11.2006 haben SPD und GRÜNE die besonderen Bedürfnisse an individuelle und somit bedarfsgerechte Beschäftigungsförderung berücksichtigt. Unter Ziff. IV werden die Anforderungen an Integrationsangebote für Arbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen behandelt.

Die individuelle Ausgestaltung von Arbeitsplätzen und Anleitungen und somit auch der notwendigen öffentlichen Förderung stehen hier im Vordergrund. Ziel ist, die Betreffenden angemessen zu beschäftigen, ohne den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt auszuschließen. Mit den second-hand-Angeboten der im Möbelverbund zusammengeschlossenen Möbellager existieren in Köln Einrichtungen, die den wachsenden Bedarf nach preisgünstigen Gebrauchsgegenständen mit abdecken und seit Jahren unverzichtbare Integrationsleistungen für arbeitsmarktferne arbeitslose Menschen erbringen. Um Irritationen bei der Abgrenzung von marktbezogenen zu zusätzlichen Tätigkeitsfeldern zu vermeiden, ist die Förderpraxis umzustellen.

Die veränderte Förderpraxis verlangt von den Trägervereinen der Möbellager eine stärkere betriebswirtschaftliche Ausrichtung, weil sie zukünftig vor allem den Arbeitgeberanteil an den Entgelten durch erzielte Erlöse selber finanzieren müssen. Die in den Möbellagern Beschäftigten einschließlich der Vorarbeiter werden in der Regel von der ARGE nur bis maximal 75% refinanziert. Um ihren beschäftigungs- und sozialpolitischen Aufgaben dauerhaft nachkommen zu können, ist den Trägern eine zweijährige Übergangszeit einzuräumen. Der zunehmend wachsende Bedarf erfordert ein stadtweit greifendes Konzept zur Entwicklung von second-hand-Angeboten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Michael Zimmermann / gez. Jörg Frank

Verantwortlich: Ossi Helling

Geschrieben von Ossi Helling am 10:24 PM
Kategorien: Anfragen / Anträge