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Montag, März 17, 2008
Anfrage Sozialausschuss: Persönliches Budget für Behinderte
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Ausschuss Soziales und Senioren 10.04.2008
Persönliches Budget
Sehr geehrter Ausschussvorsitzender,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN bittet, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 10.04.2008 zu nehmen:
Seit 2004 gibt es gemäß § 17 SGB IX die Möglichkeit, eine Vielzahl von Leistungsansprüchen von behinderten Menschen als Persönliches Budget zu gewähren.
Diese Möglichkeit besteht seit 2008 als gesetzlicher Anspruch seitens der Antragstellerinnen und Antragsteller. Dabei geht es darum, dass in verschiedenen Sozialgesetzbüchern definierte Leistungsarten zusammengefasst und als Geldbetrag zur Verfügung gestellt werden können. Mit diesem Geldbetrag kann die erforderliche Leistung selbst beschafft und bezahlt werden. Die Koordination zwischen den verschiedenen Leistungsträgern übernimmt derjenige, der vom Antragsteller oder der Antragstellerin dazu beauftragt wurde. Dazu gehört auch der örtliche Träger der Sozialhilfe.
Zu diesem Thema bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um Antragstellungen gemäß dem Persönlichen Budget zu ermöglichen und zu unterstützen?
2. Plant die Verwaltung Initiativen, um über diese neue Form der Leistungsgewährung in der Öffentlichkeit zu informieren?
3. Wie beurteilt die Verwaltung die Tatsache, dass seit 2004 bisher nur wenige behinderte Menschen die Möglichkeit zur Beantragung eines Persönlichen Budgets genutzt haben? Was plant die Verwaltung, um diesem Umstand entgegen zu wirken?
4. Wie beurteilt die Verwaltung den Bedarf an unabhängiger Beratung und Budgetassistenz und wie soll dieser ggf. sichergestellt werden?
Mit freundlichen Grüßen
gez. gez.
Jörg Frank Ossi Helling
(Fraktionsgeschäftsführer) (sozialpolitischer Sprecher)