« KölnPass lohnt sich - Nicht nur KVB mit deutlichen Ermäßigungen | Start | Anfrage gem. §4 der GschO des Rates, hier: Rundfunkgebührenbefreiung bei geringem Einkommen »
Donnerstag, Februar 01, 2007
Anfrage zur Sitzung des Polizeibeirates am 28.02.2007, hier: Präventionsarbeit der Polizei an Schulen
Sehr geehrte Frau dos Santos Herrmann,
im November 2006 meldeten verschiedene Medien, dass nach einem Erlass von FDP-Innenminister Wolf die Polizei nicht mehr innerhalb der Schulen präventiv arbeiten solle.
Stattdessen solle sich die Polizei auf Informationen und Beratung von Multiplikatoren beschränken.
Diese Entscheidung wurde v.a. von Schulen, die bisher gute Erfahrungen mit der Polizeipräsenz im Unterricht gemacht haben, kritisiert.
Die Grünen haben innerhalb der Stadtverwaltung bereits Ende der 90-er Jahre zum Aufbau eines „Netzwerkes gegen Gewalt an Schulen“ nachgefragt. Schon damals war die Polizeipräsenz in Schulen ein wichtiger Baustein gegen Gewalt.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1. An wie vielen Schulen waren bisher Polizeibeamte mit wie vielen Stunden „in den Klassen“?
Bitte möglichst die Entwicklung der letzten 6 Jahre angeben und in Relation zu den nicht erreichten Schulen darstellen.
2. Sind die Ergebnisse bezogen auf Kriminalität und Gewaltbereitschaft der erreichten SchülerInnen evaluiert worden?
Wir bitten möglichst um einen Vergleich zwischen Schulen mit Kriminalprävention durch die Polizei und Schulen ohne dieses Angebot.
3. Die so genannten Schülersprechstunden (persönliche Vorstellung der Bezirksbeamten an der Schule sowie Sprechstundenangebote) sollen unangetastet bleiben.
a) An wie vielen Schulen gar es bisher diese Angebote?
b) Gibt es bei weiterer Nachfrage personelle Grenzen?
4. Nach dem erschütternden Amoklauf in einer Schule in Emsdetten am 20.11.2006 erklärte laut Medienberichten Herr Innenminister Wolf: “Da es für das Umfeld erkennbare Anzeichen gibt, bevor ein Jugendlicher zum Amokläufer wird, verstärken wir ab sofort“ (!) „die Zusammenarbeit der Polizei mit Lehrern, Eltern und Schülern.“ Es war von Kooperationsangeboten der Polizei gegenüber den Schulen die Rede.
a) Welche Maßnahmen können angesichts des im Eingangstext beschriebenen Erlasses gemeint sein?
b)Welche Kooperationsangebote sind in diesem Zusammenhang neu und gemeinsam mit Kölner Schulen entwickelt worden?
Mit freundlichem Gruß
Ossi Helling
(Mitglied des Polizeibeirates)
Anfrage vom 01.02.2007