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Montag, Februar 12, 2007
Anfrage gem. §4 der GschO des Rates, hier: Rundfunkgebührenbefreiung bei geringem Einkommen
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Verfahren zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht hat sich im April 2005 geändert.
Der Anspruch auf Befreiung wurde an den Bezug von Leistungen nach SGB II, XII oder nach BAföG gekoppelt, mit der Folge, dass viele Menschen mit geringem Einkommen diese Zahlungsverpflichtung haben, ihr aber nicht oder nur sehr schwer nachkommen können.
Beim Petitionsausschuss des Landes NRW sind bis September 2006 annähernd 130 Petitionen zu diesem Thema eingegangen.
Außerdem wurde das Antragsverfahren für Anspruchsberechtigten erschwert. Dies hat ebenso zu großen Schwierigkeiten und einer Vielzahl von Mahnverfahren der GEZ gegen Befreiungsberechtigte geführt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Antworten auf folgende Fragen:
1. Stimmt es, dass Menschen mit geringem Einkommen, aber ohne Bezug der oben aufgeführten Leistungen nach SGB, keine Chance auf Rundfunkgebührenbefreiung haben?
Wenn ja, gibt es Bestrebungen auf einen entsprechend geänderten Vertrag mit der GEZ?
2. Zur Vereinfachung der Umsetzung der so genannten Härtefall-Regelung bei der Gebührenbefreiung soll eine Gesetzesänderung nötig sein. Entspricht das den Tatsachen?
Wenn ja, bitten wir um Mitteilung des Sachstands bzw. der Entwicklung des Gesetzänderungsverfahrens.
Mit freundlichem Gruß
Ossi Helling
(sozialpolitischer Sprecher)
Anfrage vom 12.02.2007