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Donnerstag, September 29, 2011
Arbeitskreis Soziales initiiert Ratsantrag zum Wohnungsbau
Antrag gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln zur Sitzung am 13.10.2011
Städtische Wohnungsbauförderung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 13.10.2011 zu setzen.
Beschluss:
Mehr als 45 % der Kölner Haushalte hat einen Anspruch auf sozial geförderten Wohnraum.
Nur 14 % dieser Haushalte bewohnen eine geförderte oder vergleichbar preiswerte Wohnung. Die unverhältnismäßige Mietbelastung führt zu einer erheblichen wirtschaftlichen Schwächung eines großen Teils der Kölner Bevölkerung und vielfach zu einer Belastung der öffentlichen Haushalte durch notwendige Transferleistungen.
Das im Dezember 2005 formulierte Ziel, jährlich 1.000 neue Wohnungen im Segment des preiswerten Wohnungsbaus zu schaffen und außerdem den sozial geförderten Wohnungsbau in der Stadt sozialraumverträglich zu mischen, kann durch das Wohnungsbauprogramm des Landes NRW inzwischen in Köln alleine nicht erreicht werden.
Der Rat beschließt daher den Wiedereinstieg in ein Kommunales Wohnungsbauförderungsprogramm mit folgenden Eckpunkten:
Die städtische Förderung ergänzt die Landesförderung, um die Zielzahl von 1.000 sozial geförderten Wohnungen pro Jahr zu erreichen, wenn
• die Landesförderung aufgebraucht ist oder
• durch Förderung des Erwerbs von nichtstädtischen Grundstücken eine sozialraumverträgliche Verteilung entsprechend eines Förderatlasses erreicht wird.
Die zu fördernden Wohnungen sind nach einem Schwerpunktesystem (Förderatlas) innerhalb des Stadtgebietes sozialraumverträglich zu verteilen. Die Wohnungen sollen die Ziele der Barrierefreiheit und des altengerechten Wohnens erfüllen und insbesondere den energetischen Erfordernissen auf Basis des KfW-Effizienzhaus 70 Standards - gemäß der Beschlusslage des Liegenschaftsausschusses - gerecht werden.
Die Mittel stehen auch für
• den Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen,
• die Förderung von Investitionen im Bestand, insbesondere für
energetische Sanierung und zur Erreichung von Barrierefreiheit
zur Verfügung.
Das bestehende Baulückenprogramm soll mit dem Schwerpunkt weitergeführt werden, Eigentümer zum Bau von preiswerten Wohnungen zu motivieren.
Die Auswirkungen auf die Haushalte 2012 ff für das städtische Förderprogramm, das im wesentlichen auf der Vergabe günstiger Darlehen beruht, sind im zu erstellenden Programm darzustellen.
Begründung:
Das neue Wohnbauförderungsprogramm NRW orientiert sich an den gegenwärtigen finanziellen Möglichkeiten des Landes. Es investiert in den sozialen Wohnungsbau ebenso wie in die Eigentumsförderung und die nachhaltige Unterstützung von Klimazielen, etwa der energetischen Sanierung. Vor allem die großen Städte stehen aber weiterhin vor der „Herkulesaufgabe“, zusätzliche öffentlich geförderte Wohnungen für ihre Bürgerinnen und Bürger vorzuhalten.
Der Anteil der preiswerten und öffentlich geförderten Wohnungen sinkt weiterhin, so dass durch ein kommunales Wohnungsbauförderprogramm sicherzustellen ist, dass mindestens 1.000 Wohnungen erreicht werden und somit auch dem Ziel einer kommunalen Förderungspolitik wie z.B. in den Städten Hamburg, Frankfurt und München folgen können.
Die Antragsteller beabsichtigen, dass die Stadt Köln ab 2012 Wohnungsbauinvestoren kommunale Fördermittel als Darlehen auf Basis der Konditionen für Landesmittel bereitgestellt.
Durch die Vergabe der finanziellen Mittel entsteht ein zusätzliches städtisches Steuerungsinstrument, preiswerte Wohnungen zu sichern, damit auch in Haushalten mit geringerem Einkommen die Möglichkeit, sich an der Kaufkraft zu beteiligen. Öffentliche Wohnungsbauförderung ist auch Wirtschaftsförderung,
Gedeckt werden soll vorrangig der Bedarf an Wohnraum in Wohngebieten mit unzureichendem preiswertem Bestand. Eine vorausschauende Wohnungsbaupolitik trägt zudem wesentlich dazu bei, eine ausgewogene Bewohnermischung in den Stadtteilen zu erreichen und damit die Spaltung der Stadt in Arm und Reich zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Michael Zimmermann gez. Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer Grüne-Fraktionsgeschäftsführer
Dienstag, September 20, 2011
Brief an die Schuldezernentin wegen Schulsozialarbeit
Zusätzliche Stellen Schulsozialarbeit
Sehr geehrte Frau Dr. Klein,
im Rahmen des Bildungspaketes des Bundes erwartet die Stadt Köln ca. 8 Mio. € zur Beschäftigung von Schulsozialarbeiterinnen und – arbeitern. Der Einsatz ist neben Grundschulen auch in den weiterführenden Schulen vorgesehen.
Bei der Auswahl der Schulen soll nach dem Grad der „sozialen Belastung“ priorisiert
werden. Wir begrüßen, dass dieses bewährte Verfahren auch für den aktuellen deutlichen
Ausbau der Schulsozialarbeit weitergeführt werden soll.
Die Schulsozialarbeit ist ein wirksames Instrument zur Unterstützung der Schülerinnen
und Schüler sowie deren Eltern. Als Schnittstelle zwischen Schule, SchülerInnen und Elternhaus muss bei der
Besetzung der Stellen aber auch besonderer Wert auf interkulturelle Kompetenz und
entsprechende Mehrsprachigkeit des Personals gelegt werden. Wir verweisen auf den Ratsbeschluss zur Einrichtung eines „Gefährdungsmeldungs- Sofort-Dienstes“ im März 2008. Auf Initiative des Integrationsrates wurde beschlossen,
„… bei der Besetzung der im Rahmen der einzurichtenden (GSD) bewilligten Stellen die Notwendigkeit einer verstärkten interkulturellen Öffnung zu beachten.
Bei Einstellung ist daher Fachpersonal mit ausreichender interkultureller Kompetenz und mit entsprechendem sprachlichen und interkulturellen Hintergrund zu berücksichtigen.
Als Orientierungsgröße sollte hierfür der bezirkliche Anteil der Familien mit
Migrationshintergrund dienen.“
Für die künftige Ausrichtung der Schulsozialarbeit in Köln bitten wir Sie daher eindringlich, bei der Einstellung städtischen Personals nachgewiesene interkulturelle Kompetenz und entsprechende Mehrsprachigkeit als Einstellungskriterien angemessen zu berücksichtigen.
Angemessen bedeutet, dass der Anteil dieser eingesetzten Kräfte an allen Neueinstellungen im Bereich der Schulsozialarbeit mindestens dem durchschnittlichen Anteil an SchülerInnen mit Migrationshintergrund an den ausgewählten Schulen entspricht.
Bei der Beauftragung Freier Träger müssen dieselben Kriterien gelten und zusätzlich müssen die jeweiligen Träger nachweisen, dass sie in der interkulturellen Arbeit bereits ganz oder teilweise tätig sind.
Zudem bitten wir Sie, ansetzend an den Projekten Rucksackmütter, Integrationslotsen usw. für die neuen SchulsozialarbeiterInnen einen Umsetzungsvorschlag aufzulegen, mit dem die interkulturelle Elternarbeit entfaltet werden kann.
Wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit bitten wir Sie um eine zeitnahe Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Jahn
(kinder-und jugendpolitische Sprecherin)
Ossi Helling
(sozial- und migrationspolitischer Sprecher)
Horst Thelen
(schulpolitischer Sprecher)