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Dienstag, September 21, 2010
Neues Beratungsverfahren für das Integrationskonzept
Änderungsantrag zum TOP Konzept zur Stärkung der Integrativen Stadtgesellschaft (1346/2010)
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Initiative zur Beschlussfassung des Rates, ein Integrationskonzept zu erstellen, ging im Wesentlichen vom Integrationsrat aus. Allen wesentlichen Akteuren war und ist klar, dass der Integrationsrat eine wichtige Rolle in der Steuerung der Beratung in den Ausschüssen und nach Beschlussfassung bei der Realisierung und Kontrolle des Konzeptes haben muss.
Während das Integrationskonzept selber breit und umfassend diskutiert wurde, ist das angehängte Maßnahmenprogramm nicht öffentlich erörtert worden. Trotz inhaltlicher Bezüge sollte verfahrensmäßig das Maßnahmenprogramm vom Integrationskonzept abgekoppelt werden.
Deshalb fasst der Integrationsrat folgenden Änderungsbeschluss
1.) Zur Beratungsfolge:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, das Konzept in einer neuen Beratungsfolge in die beteiligten Ausschüsse zu geben. Diese Beratungsfolge startet mit dem Integrationsrat am 09.09.2010, ermöglicht dann unter Streichung aller vorgesehenen Beratungstermine im September ab Oktober 2010 die Beratung in allen derzeit vorgesehenen Ausschüssen. Dort können Stellungnahmen oder Änderungsanträge formuliert werden. Danach geht es in einem zweiten Durchgang in den Integrationsrat, der sich fachlich abschließend mit dem Konzept beschäftigt.
Die Beschlussfassung erfolgt schließlich - wie auch bisher vorgesehen - 2010 im Rat.
2) Zur weiteren Behandlung des Konzeptes:
„Das dem Integrationskonzept beigefügte Maßnahmenprogramm (ab S. 69), das erstmalig einen Überblick über viele Maßnahmen aus allen Bereichen der Verwaltung konkret auflistet, muss dennoch überarbeitet werden. Obwohl enge inhaltliche Zusammenhänge bestehen, wird es verfahrensmäßig kurz- und mittelfristig vom Integrationskonzept abgekoppelt. Die Verwaltung sollte bei der Überarbeitung berücksichtigen, dass an alle wesentlichen Handlungsempfehlungen angeknüpft werden sollte, Prioritäten gesetzt werden, konkrete Schätzungen zu Kosten und Ressourcen erfolgen und die bisherige Trennung zwischen Maßnahmen der Verwaltung und Maßnahme der nicht-städtischen Träger aufgehoben wird. Die Überarbeitung sollte dann in Form eines Workshops, einer Beratungsveranstaltung oder ähnlichem rückgekoppelt werden mit Akteuren, die bereits an der Erstellung des Integrationskonzeptes mitgewirkt haben. Nach einer solchen erweiterten Beratung soll das Maßnahmenpaket im April 2011 den Ausschüssen vorgelegt werden. Der Integrationsrat soll, wie unter Punkt 1 zur Beratungsfolge ausgeführt, beteiligt werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Gonca Mucuk-Edis gez. Ossi Helling
SPD-Fraktion Grünen-Fraktion
Bericht des Beauftragten für Schwule, Lesben und Transgender eingefordert
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
hier: Tätigkeitsbericht der Verwaltung im Bereich Lesben, Schwule, Transgender
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Antragsteller bitten, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 23.09.2010 zu setzen:
Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt:
1. Das neu eingerichtete Referat Lesben, Schwule, Transgender legt dem Ausschuss – analog zu den anderen Diversity Gruppen künftig einen Jahresbericht über seine Tätigkeiten vor.
Dieser Bericht soll insbesondere folgende Informationen enthalten:
o Öffentlichkeitsarbeit
o Internetauftritt
o Gremien- und Vernetzungsarbeit
o Verwaltungsinterne Unterstützungsarbeit
o Eine detaillierte Übersicht über die Förderungsstruktur im Bereich LST
o Arbeitsschwerpunkte im Berichtsjahr
o Ausblick auf das laufende bzw. kommende Jahr
2. Der Bericht soll der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sein und im Rahmen eines Internetauftrittes des Referates auf den Seiten der Stadt Köln platziert werden.
Begründung:
Im Juli 2010 konnte der Beschluss des Rates zur Besetzung des Referates LST zumindest teilweise umgesetzt werden. Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, in diesem Bereich das Informations- und Kommunikationsdefizit für Rat, Verwaltung, Träger und Interessenverbände zu beseitigen. Integrale Aufgabe eines Referates ist es, eine zusammengefasste Information über Anforderungen, Aufgaben und Förderung im Bereich der LST-Politik zu erarbeiten, die als Grundlage für die weitere städtische Engagement in diesem Bereich dienen. Mit der Verstärkung der Arbeit trägt die Stadt Köln der wachsenden Bedeutung von Lesben, Schwulen und Transgender für das Profil der Stadt als weltoffene Stadt Rechnung.
Mit freundlichen Grüßen