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Mittwoch, August 31, 2011
AK Soziales initiiert Ratsresolution zur Kritik an SGB II Instrumentenreform
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 14.07.2011
Forderungen zur Instrumentenreform des SGB II und SGB III
Zur Gesetzgebung:
• Der Rat der Stadt Köln appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die von der Bundesregierung vorgelegte Instrumentenreform des SGB II und des SGB III aus sozialpolitischem Interesse in der vorgelegten Fassung nicht zu beschließen, sondern die Dezentralität der Jobcenter vor Ort zu stärken, sowie die Individualität und Qualität stärker in den Fokus zu nehmen.
• Dazu fordert der Rat der Stadt Köln, dass
- die individuellen Bedarfe von langzeitarbeitslosen Frauen und Männern hinsichtlich der Dauer, der Qualität und der Intensität von Arbeitsförderungsmaßnahmen berücksichtigt werden;
- sowohl Instrumente für arbeitsmarktnahe als auch für integrationsferne erwerbsfähige Hilfeempfänger mit adäquaten dauerhaften Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten bleiben;
- der sozialpolitische Leitgedanke des SGB II mit dem Anspruch auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, insbesondere für Menschen, die dauerhaft keine Integrationschance auch im ersten Arbeitsmarkt haben, gestärkt wird;
- ein Arbeitsmarktprogramm aufgelegt wird, das weiterhin dauerhafte Förderungen wie z.B. den §16e SGB II vorsieht, um den bundesweit ca. 450.000 vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossenen Menschen auch eine wirkliche Chance auf Integration zu bieten;
- die Ausweitung von Gutscheinen zurückgenommen wird, da sie den Anforderungen der Zielgruppe nicht entspricht: Langzeitarbeitslose Menschen benötigen individuelle persönliche Beratungsgespräche und Hilfen zur Orientierung
- die massive Reduzierung der Bundesmittel zur Eingliederung zurückgenommen wird, damit die Jobcenter nicht einseitig den Schwerpunkt auf arbeitsmarktnahe Hilfeempfänger und deren Integration legen müssen.
• Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung anlässlich der Resolution über die Auswirkungen der geplanten Instrumentenreform im SGB II auf die Beschäftigungsförderung in Köln und den Kölner Haushalt zu informieren. Die Ausschüsse für Soziales und Senioren, Wirtschaft und Finanzen werden über diese Auswirkungen informiert.
II. Zur Umsetzung des Integrationsprogramms:
Der Rat der Stadt Köln fordert die mit der Umsetzung befassten Institutionen auf,
• im Integrationsprogramm 2012 ausgewogene Maßnahmen für arbeitsmarktnahe und integrationsferne erwerbsfähige Hilfeempfänger vorzusehen. Dabei sind insbesondere folgende Schwerpunkte des Kölner Hilfesystems, die ursprünglich als Modell bei der Entwicklung des SGB II Pate gestanden haben, im Integrationsprogramm zu berücksichtigen: ProVeedel-JobBörsen, JobBörsen für Zielgruppen, Wege in Arbeit, Sprungbrett, JobPerspektive und Jugendbüros.
• den im SGB II vorgesehenen Personalschlüssel von einer Integrationskraft je 75 unter 25 jährigen bzw. je 150 über 25 jährigen erwerbsfähigen Hilfeempfängern nachhaltig umzusetzen. Die Träger des Jobcenters Köln sind dazu aufgefordert, alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Ressourcen bereitzustellen. Die Arbeitsagentur wird gebeten, ihren Teil der Personalgestellung im Jobcenter angemessen und sozialverträglich anzupassen. Derzeit übernimmt die Stadt Köln bereits den überwiegenden Teil der Verantwortung, so dass von der Arbeitsagentur erwartet wird, nun ihren Anteil zu erbringen.