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Dienstag, Juli 21, 2009
Probleme der ARGE?
An den Geschäftsführer der ArGe Köln
Herrn Klaus Müller-Starmann
Luxemburger Str. 121
50939 Köln
Köln, den 20.07.2009
Integrationsstellen
Sehr geehrter Herr Müller-Starmann,
in aktuellen Gesprächen der Wohlfahrtsverbände mit der Politik haben diese auf einige besondere Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit der ArGe hingewiesen.
In diesem Zusammenhang bittet unsere Fraktion um die möglichst kurzfristige Beantwortung einiger Fragen:
1. Obwohl im letzten Sozialausschuss im Zusammenhang mit der mehrmonatigen Besetzungssperre von Integrationsstellen (1,- €- Jobs) die ArGe- Geschäftsführung darauf hingewiesen hat, dass kleine Träger nicht in Existenznöte gebracht würden, drohen offenbar erste Existenzschwierigkeiten.
So hat z.B. nach Mitteilung der Verbände der Träger „Jack in the Box“, der u.a. Container für Kinder- und Jugendeinrichtungen in Köln aufstellt, statt 40 nur noch 21 ihrer bisherigen Stellen.
Aufträge können nicht mehr ausgeführt werden, die Zahlungsunfähigkeit droht.
• Wie stellt sich aus Sicht der ArGe die Situation der kleinen Träger diesbezüglich dar?
• Gibt es weitere kleine Träger mit Existenzproblemen?
2. Weiterhin scheint es Schwierigkeiten zu geben, weitere so genannte
§ 16 e-Stellen (langfristige Förderung von Langzeitarbeitslosen) zu bewilligen oder zu verlängern.
• Gibt es entsprechende Beschlüsse der ArGe-Leitung,
• ist dies auf die Belastung des vorhandenen Personals zurückzuführen oder
• liegt es an ausgeschöpften ArGe-Integrationsmitteln?
3. Ebenfalls im letzten Sozialausschuss ist die Ausschreibung des Jobbörsenprogramms für einen Zeitpunkt vor der Sommerpause avisiert worden. Offenbar ist diese Ausschreibung noch nicht veröffentlicht.
• Wie ist der Sachstand?
Da über diese Themen öffentlich diskutiert wird, werden wir diesen Brief und Ihre Antwort der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Ossi Helling
(sozialpolitischer Sprecher)
Montag, Juli 20, 2009
Bund ermöglicht Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
Pressemitteilung
Künstliches Heroin endlich als Medikament anerkannt!
GRÜNE: Ein wichtiger Schritt für Köln
Bundestag und Bundesrat haben vor der Sommerpause den Weg frei gemacht für Diamorphin als verschreibungspflichtiges Medikament.
Seitdem vor 2 Jahren das Modellprojekt für die kontrollierte Abgabe von synthetischem Heroin an Schwerstabhängige ausgelaufen ist, führt Köln diese Behandlungsform in eigener Regie und vor allem auf eigene Kosten fort.
Das war vorausschauend, weil Köln so die notwendigen Strukturen erhalten hat, aber für die Stadt auch teuer.
Die Verantwortlichen haben darauf vertraut, dass der seriöse Medikamentenversuch mit seiner wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung bestehende Bedenken ausräumen würde. Durch die Aufhebung des Fraktionszwanges im Bundestag konnte die Vernunft siegen.
Ossi Helling, sozialpolitischer Sprecher der GRÜNEN Ratsfraktion erklärt: „Ich bin froh und erleichtert, dass dieses wichtige Angebot durch die Erstattung der Krankenkassen finanziert werden kann und der gute Standard in Köln erhalten bleibt.
Besonders in Zeiten schwieriger Haushaltslagen sind freiwillige Leistungen gefährdet.
Diese Entwicklung kommt nur 40 Patientinnen und Patienten zu Gute. Aber diese 40 sind gerade die Langzeit- Schwerstabhängigen, die besonderen Gefahren an ihrer Sicherheit und ihrer Gesundheit ausgesetzt sind. Die kontrollierte Abgabe des synthetischen Heroins bringt ihnen enorme Entlastung.“
Köln, den 20.07.2009
Sonntag, Juli 19, 2009
Kommentar zum Antrag "Kommune zahlt für Köln-Pass-Frauen"
Pressemitteilung:
19.07.2009
Kosten für Schwangerschaftsverhütung
Frauen in Not kann geholfen werden
Der Antrag von SPD und GRÜNEN in den nächsten Sozialausschuss soll es ermöglichen: Kosten für Verhütungsmittel können erstattet werden.
Hierfür werden ca. 150.000 € zur Verfügung gestellt.
Unterstützung wird dann gewährt, wenn eine anerkannte Beratungsstelle feststellt, dass besondere psychosoziale und soziale Schwierigkeiten vorliegen. Verfügt die Frau dann noch über einen Köln-Pass, können die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel erstattet werden.
Ossi Helling, sozialpolitischer Sprecher der GRÜNEN Ratsfraktion, erklärt:
„Viele Frauen kommen mit ihrem Geld nicht hin oder sind verschuldet. Das trifft nicht nur auf Hartz IV- Empfängerinnen zu. Oft verhindert dies eine wirkungsvolle Empfängnisverhütung.
Gerade die sicheren Mittel wie Pille oder Spirale sind für Frauen in finanziellen Notsituationen nur schwer bezahlbar. Dann wird an falscher Stelle gespart. Die Kombination aus finanziellen Sorgen und unerwünschter Schwangerschaft endet oft in einem Teufelskreis, der die psychosoziale Not noch steigert.
Weder eine ungewollt ausgetragene Schwangerschaft noch ein Schwangerschaftsabbruch sind gute Alternativen zu einer selbstbestimmten Familienplanung.“
Walter Kluth, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, ergänzt: „Mit unserer Initiative helfen wir Frauen in besonderer Not, nicht auch noch ungewollt schwanger zu werden. Die Forderung muss lauten: Sozial schwache Frauen erhalten grundsätzlich die Erstattung der Kosten.
Im Hartz IV-Satz sind nur insgesamt 13,88 € monatlich für Gesundheitspflege enthalten. Daraus können kaum alleine 10 – 15 € zum Beispiel für die Pille abgezwackt werden.
Hier ist die Bundesregierung gefragt, entsprechende Regelungen zu treffen, das können wir in der Kommune nicht stemmen.
Darauf wollen wir in Köln aber nicht warten und gehen diesen ersten wichtigen Schritt.
Der Köln-Pass hilft hier den Frauen in besonderen Notlagen.“
Kommune zahlt "Pille" für Köln-Pass-Frauen
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Ausschuss Soziales und Senioren
20.08.2009
Kosten für Schwangerschaftsverhütung bei Frauen mit besonderen sozialen und psychosozialen Schwierigkeiten
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Antragsteller bitten, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 20.08.2009 zu setzen:
Einschlägige Frauenberatungsstellen stellen zunehmend fest, dass insbesondere Frauen mit psychosozialen oder sozialen Problemen nicht in der Lage sind, die Kosten für ärztlich verordnete Schwangerschaftsverhütungsmittel aufzubringen.
Vor diesem Hintergrund beschließt der Sozialausschuss, dass die Verwaltung ein Verfahren entwickelt, um diese Frauen zu unterstützen.
Dieses Verfahren sollte sich an folgenden Grundsätzen orientieren:
1. Es bezieht sich auf Frauen mit ausdrücklich psychosozialen oder sozialen Schwierigkeiten, die im Besitz eines Köln-Passes sind.
Psychosoziale Schwierigkeiten sind beispielsweise Gewalterfahrungen, Sucht- oder Suchtfolgenerfahrungen, psychische Erkrankungen, Bedrohung von Obdachlosigkeit.
2. Die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel können übernommen bzw. bezuschusst werden. Die Entscheidung hierüber trifft eine anerkannte Stelle nach dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz nach entsprechender Beratung.
Ein Rechtsanspruch auf diese Leistung besteht nicht
3. Die Gesamtsumme der Kostenübernahme wird auf 150.000 Euro/p.a begrenzt, die innerhalb des Sozialetats zu decken sind.
Die Mittelzuweisung erfolgt quartalsweise.
Das konkretisierte Verfahren ist dem Ausschuss für Soziales und Senioren und dem Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Grün zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Auf der UN-Konferenz zu Bevölkerung und Entwicklung 1994 in Kairo wurde das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit als Menschenrecht ausdrücklich anerkannt. Hierzu gehört auch der ungehinderte Zugang zu sicheren, wirksamen und erschwinglichen Mitteln der Familienplanung. Ein entsprechendes Aktionsprogramm wurde von 174 Staaten (darunter der Bundesrepublik) verabschiedet.
In einer Masterarbeit von 2007 (Annelene Gäckle) wurde gezeigt, dass sich das Verhütungsverhalten bei Bezieherinnen von ALG II (bzw. von Leistungen nach SGB XII) aufgrund der schwierigen ökonomischen Situation geändert hat: Sichere und zuverlässige Verhütungsmittel werden gegenüber der Situation vor Bezug von Transferleistungen seltener eingesetzt, dagegen nahm die Verwendung weniger sicherer Mittel zu.
Nach dem Ergebnis dieser Untersuchung wird zumindest von einigen der befragten Frauen nicht ausgeschlossen, dass für sie auch ein (finanzierter) Schwangerschaftsabbruch als Mittel der Familienplanung in Frage kommen könnte.
Die Nichtberücksichtigung der Kosten für Familienplanung im Regelsatz des ALG II läuft in der Realität häufig den Intentionen des Menschenrechts auf reproduktive Gesundheit zuwider.
Bis zu einer anzustrebenden Änderung der entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen, auf die seitens der Kommunen über deren Spitzenverbände hingewirkt werden sollte, ist es erforderlich, bei besonderen sozialen und psychosozialen Schwierigkeiten in Umsetzung des Menschenrechts auf reproduktive Gesundheit eine Familienplanung durch sichere und wirksame Mittel zu ermöglichen. In Anlehnung an das Vorgehen in einigen anderen Städten soll hierzu als freiwillige Leistung ein Betrag von 150.000 € bereitgestellt werden, der über die anerkannten Beratungsstellen Frauen mit besonderen Schwierigkeiten eine für sie geeignete Methode der Familienplanung ermöglicht.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Michael Zimmermann gez. Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
Sonntag, Juli 05, 2009
Grüne Ratsfachgruppe Migration initiiert Bleiberechtsresolution
GRÜNE fordern: Regelungen zu Bleiberecht deutlich nachbessern!
Die Frist läuft am 31.12.09 ab, ohne dass die so genannte Altfallregelung bislang merklich gegriffen hätte. Wer an diesem Stichtag z.B. nicht nachweisen kann, dass er seinen Lebensunterhalt komplett durch Erwerbstätigkeit sichert, ist durchgefallen. Wie schafft man das ohne Ausbildung bei einem schwierigen Arbeitsmarkt und in den meisten Fällen ohne den Anspruch auf Kindergeld? Das bedeutet für die meisten der schon seit Jahren nur geduldeten Personen entweder Ausweisung oder Manifestierung dieses zermürbenden Zustandes.
Die Resolution von SPD und GRÜNEN in der morgigen Ratssitzung fordert Nachbesserung und Wegfall einer Stichtagsregelung vom Innenminister NRW. Der Deutsche Städtetag soll diese Forderung unterstützen.
Arif Ünal, migrationspolitischer Sprecher der GRÜNEN erklärt: „ In Köln gibt es einige sehr gute Angebote insbesondere für Flüchtlingskinder. Viele Familien haben erkannt, dass Kindergarten- und Schulbesuch wichtig für die Kinder und die gesamte Familie sind.
Die Träger gehen sehr professionell vor und werden durch Stadt, Land und in der Regel durch großes finanzielles und persönliches Bürgerengagement unterstützt. Bei dem Schul- und Integrationsprojekt Projekt „Amaro Kher“. Wird z.B. mit 25 Familien ganzheitlich gearbeitet. Die Kinder nehmen die Angebote regelmäßig wahr, die Familien wirken verlässlich mit.
In den Genuss eines verlässlichen Aufenthaltsrechtes wird von ihnen niemand kommen, weil die strukturellen Hürden zu hoch sind.
Gerade erst hat das Kölner Netzwerk "Bunt in die Zukunft" mit Qualifizierungsprojekten für Flüchtlinge begonnen. Auch hierfür ist es nötig, die derzeitige Stichtagsregelung zu ändern.
Hier muss das Land ran, andererseits machen die großen Bemühungen vor Ort wenig Sinn.“