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Dienstag, Juni 23, 2015
Lebensgefährtin des Bundespräsidenten besucht Rom e.V. am 09.06.2015
Frau Daniela Schadt, die Lebensgefährtin von Bundespräsident Joachim Gauck, besuchte am 9. Juni 2015 den Rom e.V. in Köln.
Sie besichtigte die Klassenräume von „Amaro Kher“, dem Projekt des Rom. e.V. zur Vorbereitung der Flüchtlingskinder auf die Regelschulen, und tauschte sich mit den Kindern aus. Auch das neue dezentrale pädagogische Projekt „Amen Ushta“ stellte sich vor. Die MitarbeiterInnen dieses Projektes, darunter zwei Roma-MediatorInnen, arbeiten an mehreren Regelschulen mit bereits eingeschulten Romakindern. Die Sozialberaterin des Vereins erwähnte einschränkend, dass der Schulerfolg der Kinder immer wieder durch Abschiebedrohungen gegen die Familien gefährdet sei.
Schließlich besuchte Frau Schadt auch das Dokumentationszentrum und Archiv des Rom e.V., das zu den bedeutendsten Einrichtungen dieser Art in Europa gehört. Es wurde 1999 vom damaligen Bundestagspräsidenten Thierse eingeweiht. Ehrenvorsitzender Kurt Holl stellte die umfangreiche Bibliothek zu Geschichte und Kultur der Roma und Sinti in zwanzig Ländern Europas vor, die ca. 4000 Bände enthält. Diese Materialien würden u.a. von Studenten, Schülern, Journalisten, Lehrern, Künstlern und Politikern regelmäßig genutzt, nicht zuletzt um den zunehmend rassistischen und antiziganistischen Tendenzen in den Medien bzw. im Internet entgegenzutreten.
Ossi Helling vom Vorstand des Rom e.V. betonte, dass die gesamte Arbeit ehrenamtlich geleistet werde, jetzt aber an ihre Grenzen stoße. Obwohl von der Stadt Köln gelobt, sehe diese keine Möglichkeit, in eine Finanzierung einzusteigen.
Frau Schadt erklärte abschließend: „Ich bin beeindruckt von der Sammlung, die im Laufe der Zeit und durch das Zutun vieler engagierter Menschen im Dokumentationszentrum des Rom e. V. zustande gekommen ist. Schön wäre es, wenn die Finanzierung der Bibliothek langfristig gesichert werden könnte.“
Rom e.V. protestiert gegen Verweigerung der Unterbringung
Offener Brief: vom 27.05.2015
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Roters,
Rom e.V. und Kölner Flüchtlingsrat e.V. haben im Herbst/Winter 2014/2015 mit großer Sorge festgestellt, dass die Stadt Köln ihre gesetzliche Unterbringungsverpflichtung gegenüber Flüchtlingen in mehreren dutzenden von Einzelfällen nicht wahrgenommen hat. Es wurde in diesen Fällen den Betroffenen überlassen, Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht Köln einzulegen, um ihr Recht auf Unterbringung gegenüber der Stadt Köln durchzusetzen.
Wir möchten an dieser Stelle auf § 1 des nordrhein-westfälischen Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) hinweisen.
Rom e.V. und Kölner Flüchtlingsrat e.V. stellen außerdem fest, dass es sich bei den Vorgängen im Herbst/Winter 2014/2015 nicht um singuläre Ereignisse handelte, sondern es auch schon in den letzten Jahren immer wieder Fälle gegeben hat, bei denen die Stadt Köln ihrer Unterbringungsverpflichtung nicht nachkam.
Selbstverständlich sind uns die großen Herausforderungen für die Stadt Köln bei der Unterbringung angesichts steigender Flüchtlingszahlen bewusst. Allerdings haben unseres Erachtens sowohl der Stadtrat als auch die für die Identifizierung geeigneter städtischer Grundstücke und den Bau von Flüchtlingshäusern zuständigen Dezernate über viele Jahre versäumt, dem Umstand weiter steigender Flüchtlingszahlen angemessen Rechnung zu tragen und die Unterbringung von Flüchtlingen als eine gesamtstädtische Aufgabe mit höchster Priorität zu betrachten.
Wir möchten Sie deshalb bitten dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig die Stadt Köln § 1 FlüAG ausnahmslos umsetzt. Daher halten wir es für erforderlich, bei der Planung von Unterbringungskapazitäten Schwankungen der Flüchtlingsaufnahmezahlen zu berücksichtigen und dabei auch ausreichend Unterbringungsplätze vorrätig zu halten.
Mit der Bitte um Antwort verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Verändert am: Dienstag, Juni 23, 2015 4:43 PM
Kategorien: Aktuelles, Pressemitteilungen