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Donnerstag, März 27, 2014
Endlich neue Wohnraumschutzsatzung für Köln
Pressemitteilung
Wohnraumschutzsatzung für Köln
Wichtiges wohnungspolitisches Instrument wird wiederbelebt
Endlich kann die Kommune wieder eingreifen, wenn dringend benötigter Wohnraum zu anderen Zwecken genutzt werden soll. Fraktionsvorsitzende Barbara Moritz: „Unsozialer Leerstand, unnötiger Abbruch und die gewerbliche Nutzung z.B. als Boardinghaus kann nun unterbunden werden.“
Vor allem preiswerter Wohnraum unterliegt einem Zweckentfremdungsdruck, da eine gewerbliche Nutzung fast immer zu höheren Einnahmen führt. Auch kann nun der Unsitte einiger Altstadthotels Einhalt geboten werden, Wohnungen in der Altstadt zu mieten, um sie für größere oder lärmende Gruppen zur Verfügung zu stellen.
Auch können Wohnräume nicht mehr einfach zu Büroräumen werden.
Ossi Helling, sozialpolitischer Sprecher: „Wir hoffen auch, dass durch diese Satzung wieder mehr Wohnraum zur Verfügung steht, weil Zweckentfremdung nun unterbunden werden kann. Zukünftig ist die Umwandlung und damit Vernichtung von Wohnraum genehmigungspflichtig. Das ist gut so.“
Sonntag, März 23, 2014
Neuer Grundsatzbeschluss Flüchtlingspolitik in Köln
Rat legt im Februar neue Grundsätze zur Flüchtlingsunterbringung vor. Die Grünen haben zusammen mit der SPD diesen Beschluss vorbereitet:
TOP 3.1.2 CDU-Antrag "Flüchtlingspolitik in Köln"
die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung der Ratssitzung am 11. Februar 2014 aufzunehmen:
Der Antragstext wird wie folgt ersetzt:
Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sind Städte und Gemeinden zur Aufnahme und Un-terbringung der ihnen zugewiesenen Flüchtlinge verpflichtet. Die Stadt Köln hat bisher ver-sucht mit großem Engagement dieser Aufgabe nachzukommen. Nach der aktuellen Be-darfsrechnung fehlen der Stadt bis Ende 2015 rund 2.000 zusätzliche Unterbringungsplätze.
Die veränderten Rahmenbedingungen stellen Rat, Verwaltung wie auch die Stadtgesell-schaft vor eine Herausforderung. Dabei ist nicht nur das Problem eines sehr begrenzten An-gebotes an baureifen Flächen für Wohnheime und Wohnungen zu lösen, sondern auch auf eine angemessene sozialräumliche Verteilung der Flüchtlingsfamilien innerhalb der Stadt zu achten. Zugleich muss ein Augenmerk auf eine rasche Integration der Bewohnerinnen und Bewohner gelegt werden.
Der Rat der Stadt Köln erkennt in diesem Zusammenhang die schwierige Aufgabe der Ver-waltung an und unterstützt ihre Bemühungen, für Flüchtlinge eine menschenwürdige Unter-bringung sowie eine qualifizierte Begleitung zur Integration zu gewährleisten. Dabei bleiben die vom Rat bereits 2004 beschlossenen Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen eine verbindliche Zielvorgabe.
Beschluss
Um die o.g. Zielsetzungen zu erreichen, bitten wir die Verwaltung bei ihrer Unterbringungsverpflichtung folgende Eckpunkte zu beachten:
1. Der Rat fordert eine angemessene finanzielle Unterstützung durch Bund und Land. Dazu erwartet der Rat eine verbesserte Refinanzierung der Unterbringungs- wie auch der Betreuungskosten. Darüber hinaus müssenZuweisungsentscheidungen schneller getroffen werden. Es sollte gewährleistet werden, dass alle neu in Köln ankommenden Asylantragsteller sowie die unerlaubt eingereisten Ausländer auf die Verteilungsquote des Landes angerechnet werden. Der Rat fordert zudem eine deutliche Erhöhung der Landeszuschüsse, die der nur einen Bruchteil der Kosten decken. Es ist in diesem Zusammnehang zu überlegen, ob Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt wie Köln nicht eine höhere Zuwendung erhalten, um z. B. Grundstücke zu kaufen oder Gebäude anzumieten.
2. Sprachkurse überwinden die Sprachbarrieren und erleichtern die Integration vor Ort. Dazu fordert der Rat zusätzliche finanzielle Mittel aus dem Bundesprogramm zur berufsbezogenen Sprachförderung für Personen mit Migrationshintergrund (ESF-BAMFProgramm).
3. Um eine gesamtgesellschaftliche Akzeptanz der Unterbringungsplätze zu erreichen und etwaigen Vorbehaltenwirkungsvoll entgegentreten zu können, müssen bei der Unterbringung der Flüchtlinge die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig eingebunden werden. Dabei muss auf den stadtweiten Mangel an nutzbaren Grundstücken und Gebäuden hingewiesen werden.
4. Um die soziale Stabilität und die Integrationsfähigkeit der Kölner Stadtteile nicht zu gefährden, ist bei der Nutzung möglicher Grundstücke auf eine Verteilungsgerechtigkeit zu achten und sowohl der Anteil der bereits im Stadtteil untergebrachten Flüchtlinge als auch die Sozialstruktur zu berücksichtigen.
5. Grundsätzlich sind feste Wohnhäuser der Übergangslösung Wohncontainer vorzuziehen. Temporäre Standorte sollten nicht mit mehr als 80 Personen belegt werden. Die verwendeten Wohncontainer sollten zudem abgeschlossene Wohnungen aufweisen, zumindest aber in sich geschlossene Sanitär-und Kochbereiche.
6. Das bereits vorhandene Auszugsmanagement, welches Flüchtlinge in Wohnungen vermittelt, ist weiter zu forcieren.
7. Es sind Gespräche mit Investoren aufzunehmen mit dem Ziel auf vorhandenen Flächen dezentrale Wohngebäude für Flüchtlingsfamilien zu schaffen. Darüber hinaus sollte auch bei der Planung und Entwicklung von zukünftigen Bebauungsplänen diese Möglichkeit Berücksichtigung finden können.
8. Die frühzeitige und enge Kooperation mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen sollte weiter intensiviert werden.
9. Im Interesse einer schnellen und unbürokratischen Kooperation der städtischen Dienststellen ist die vorhandene „Task Force“ des Oberbürgermeisters weiter zu stär-ken. Angesichts der großen Zahl der kurzfristig zu realisierenden Objekte und Standorte ist eine ausreichende personelle Ausstattung der Fachverwaltung sicherzustellen.
10. Der Rat dankt ausdrücklich den zahlreichen zivilgesellschaftlichen Akteuren, die mit hohem Engagement für eine Willkommenskultur für Flüchtlinge arbeiten. Die Arbeit von Vereinen und ehrenamtlichen Initiativen, die Flüchtlinge betreuen und sie bei der Integration unterstützen, ist zu stärken. Gleichzeitig sind die beteiligten Träger der Wohlfahrtspflege und der sozialen Dienste in ihrer Nachbarschaftsarbeit vor Ort zu unterstützen.
11. Für Flüchtlingskinder sollten spezielle altersgerechte Betreuungsangebote vorgehal-ten und Maßnahmen zur Freizeitgestaltungangeboten werden.
12. Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter werden zügig und wohnortnah einer Bildungseinrichtung zugewiesen. Nur das schnelle Erlernen der deutschen Sprache und der Kontakt zu Gleichaltrigen eröffnen den Betroffenen ausreichend Bildungs- und Zukunftschancen. Für diesen Zweck sind ausreichende Raum- und Lehrerkapa-zitäten bereitzustellen. Wir bitten die Verwaltung gemeinsam mit der Bezirksregierung und den betroffenen Schulleitungen geeignete Maßnahmen für eine schulische Versorgung der Flücht-lingskinder zu beraten, beschließen und umsetzen.
13. Die Verwaltung wird beauftragt weiter die Chancen und Risiken mit dem Land zu verhandeln die mit der Schaffung einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes verbunden sind.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Jörg Frank SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Grüne-Fraktionsgeschäftsführer
11 Sozialräume, Verwaltungsvorlage wesentlich geändert
Korrektur der Verwaltungsvorlage zu Sozialräuumen
In der urprünglichen Vorlage sollten die Rechte freier Träger(als Arbeitgeber der Koordinatoren) geschwächt werden, eine Lenkungsgruppe sollte wegfallen.Auf Initiative der Grünen wurde ein rot-grüner Änderungsantrag verabschiedet im Dezember 2013.
hier: TOP 12.19 „ Lebenswerte Veedel-Bürger-und Sozialraumorientierung in Köln„ –Fortführung des sozialräumlichen Handlungsprogramms in veränderter Form“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung des Finanzausschusses am 16. Dezember 2013 aufzunehmen:
Die Vorlage wird wie folgt geändert:
Ziff. 1 (neue Fassung)
Die sozialräumlichen Koordinierungsstellen werden organisatorisch bei den Bürgerämtern angebunden. Ein Bürgeramt übernimmt in Verantwortung des Stadtdirektors die Aufgaben des Controllings.
Die Stelle für die bisherige Geschäftsstelle des Programms wird für die Unterstützung der mit der Gesamtkoordination/Controlling beauftragten Bürgeramtsleitung zur Verfügung gestellt. Die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von 67.400 € werden entsprechend des Kostenplans im Teilplan 0606, Hilfe für junge Menschen und ihre Familien, Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen eingestellt.
Ziff. 3 (neue Fassung):
Die sozialräumlichen Aktivitäten sollen zukünftig wie bisher einem integrierten Handlungsansatz folgen, dabei aber noch einmal stärker insbesondere auf Aspekte wie lokale Ökonomie, Wohnen, Grün- und Stadtplanung sowie Stadtentwicklung abstellen. Insgesamt sollen unterschiedliche sozialräumliche Ansätze in den Sozialraumgebieten noch besser abgestimmt werden. Hierbei ist eine enge Kooperation zwischen Gemeinwesenarbeit und Sozialraum sicherzustellen.
Ziff. 4 (neue Fassung)
Zwischen der Verwaltung sowie dem jeweiligen Träger der Koordinierungsstelle werden jährliche Zielvereinbarungen zur Umsetzung konkreter Schwerpunkte/Ziele in den Sozialraumgebieten getroffen. Die Zielvereinbarungen sollen auch die Verankerung eines wiederkehrenden Tagungsordnungspunktes „Bericht aus dem Sozialraumgebiet“ in den Sitzungen der Bezirksvertretungen beinhalten.
Ziff. 5 (neue Fassung):
In den Sozialraumgebieten sollen jährlich Sozialkonferenzen mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Institutionen vor Ort zur Erfassung von Bedarfslagen durchgeführt werden. Zur besseren Vernetzung und Abstimmung konkreter Maßnahmen vereinbaren die im jeweiligen Sozialraum tätigen Fachkräfte („Sozialarbeiter im Quartier“ wie z. B. Schulsozialarbeiter, ASD, Streetworker, Mitarbeiter in Jugendtreffs und Seniorennetzwerken etc.) ebenfalls eine jährliche Zusammenkunft.
Ziff. 6 (neue Fassung):
Die im Haushalt 2014 enthaltenen Mittel für Sach-, Gemein- und Honoraraufwendungen in Höhe von ca. 85.000 € werden den Trägern in den Sozialräumen zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Soweit allerdings durch die Tätigkeit der Sozialraumkoordination nachweislich Einsparungen kommunaler Mittel erfolgt sind, können diese Einsparungen für Infrastrukturkosten im Sozialraum zur Verfügung gestellt werden.
Die sozialräumlichen Mittel im „Modul B“ der wirtschaftlichen Jugendhilfe werden in Absprache mit den Sozialraumkoordinatoren vergeben und den Bezirksvertretungen regelmäßig zur Kenntnis gegeben.
Ziff. 7 (neue Fassung):
Die Zentrale Lenkungsgruppe „Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ wird ersetzt durch ein politisches Gremium, das nach Hare-Niemeyer aus sieben Ratsmitgliedern und dem für das Controlling zuständige Bürgeramtsleiter zusammengesetzt ist. Die in den Sozialräumen tätigen Träger benennen für dieses Gremium zwei Teilnehmer als beratende Sachverständige. Das Gremium beschließt die zentralen Zielsetzungen („Leitziele“) und berichtet den Fachausschüssen jährlich über die Weiterentwicklung des Programms „Lebenswerte Veedel“.
Die Eckpunkte 2 und 8 der Beschlussvorlage bleiben unverändert.
AK Soziales initiiert Beschluss: Hauswirtschaftliche Hilfen
Fortführung des Projektes Hauswirtschaftliche Hilfen für alte, kranke und behinderte Menschen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Roters,
die Antragstellenden bitten, den folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung am 20.03.2014 aufzunehmen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, das Projekt „Hauswirtschaftliche Hilfen für alte, kranke und behinderte Menschen zur Vermeidung einer frühzeitigen stationären Hilfe“ über die derzeitige Befristung zunächst bis zu den kommenden Haushaltsplanberatungen fortzuführen. Zur Finanzierung werden die im Haushaltsplan 2013/2014 für das Projekt eingestellten und zum großen Teil noch nicht verausgabten Mittel verwandt.
Dazu bitten wir die Verwaltung bis zum Jahresende ein überarbeitetes Konzept vorzulegen, das die bisherigen Erfahrungen evaluiert sowie Optimierungsvorschläge insbesondere für eine bessere Bewerbung des Projekts enthält. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt unter Einbindung der beteiligten Träger zu prüfen, ob sich die Reduzierung der Eigenleistung i.H.v. derzeit 12 € pro Stunde realisieren lässt.
Begründung:
Das Projekt „Hauswirtschaftliche Hilfen für alte, kranke und behinderte Menschen zur Vermeidung einer frühzeitigen stationären Hilfe“, wurde vom Rat im Herbst 2012 beschlossen und zunächst bis zum 30.09.2014 befristet. Nach Mitteilung der Verwaltung und der beteiligten Träger der freien Wohlfahrtspflege verläuft das Projekt erfolgreich.
Allerdings konnten aufgrund der fehlenden Fortführungsperspektive und dem recht hohen, von Kunden zu entrichtenden Stundensatz von 12,- € bislang nur relativ wenige Kunden akquiriert werden.
Dem von der Verwaltung vorgelegten Bericht in der vergangenen Sozialausschusssitzung ist zu entnehmen, dass die Grundannahmen bezüglich dieses Projektes bestätigt wurden:
• Hilfsbedürftige Menschen können (länger) in ihrer eigenen Wohnung und in der ihnen vertrauten Umgebung bleiben, da durch die haushaltsnahen Dienstleistungen eine Heimunterbringung nicht notwendig wird.
• Gleichzeitig werden städtische Zuschüsse für die Kosten der Heimunterbringung in erheblichem Umfang eingespart.
• Langzeitarbeitslose Menschen erhalten sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, was neben dem persönlichen Gewinn dieser Menschen auch zu Einsparungen bei Transferleistungen durch die Stadt.
Mit den noch zur Verfügung stehenden Mitteln kann das Projekt nach Evaluierung der bisherigen Dienstleistungen über die ursprünglich vorgenommene Befristung zum 30.09.2014 hinaus fortgeführt werden. Ziel ist die dauerhafte Fortführung des Projekts.