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Montag, März 17, 2008
Anfrage Sozialausschuss: Persönliches Budget für Behinderte
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Ausschuss Soziales und Senioren 10.04.2008
Persönliches Budget
Sehr geehrter Ausschussvorsitzender,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN bittet, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 10.04.2008 zu nehmen:
Seit 2004 gibt es gemäß § 17 SGB IX die Möglichkeit, eine Vielzahl von Leistungsansprüchen von behinderten Menschen als Persönliches Budget zu gewähren.
Diese Möglichkeit besteht seit 2008 als gesetzlicher Anspruch seitens der Antragstellerinnen und Antragsteller. Dabei geht es darum, dass in verschiedenen Sozialgesetzbüchern definierte Leistungsarten zusammengefasst und als Geldbetrag zur Verfügung gestellt werden können. Mit diesem Geldbetrag kann die erforderliche Leistung selbst beschafft und bezahlt werden. Die Koordination zwischen den verschiedenen Leistungsträgern übernimmt derjenige, der vom Antragsteller oder der Antragstellerin dazu beauftragt wurde. Dazu gehört auch der örtliche Träger der Sozialhilfe.
Zu diesem Thema bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um Antragstellungen gemäß dem Persönlichen Budget zu ermöglichen und zu unterstützen?
2. Plant die Verwaltung Initiativen, um über diese neue Form der Leistungsgewährung in der Öffentlichkeit zu informieren?
3. Wie beurteilt die Verwaltung die Tatsache, dass seit 2004 bisher nur wenige behinderte Menschen die Möglichkeit zur Beantragung eines Persönlichen Budgets genutzt haben? Was plant die Verwaltung, um diesem Umstand entgegen zu wirken?
4. Wie beurteilt die Verwaltung den Bedarf an unabhängiger Beratung und Budgetassistenz und wie soll dieser ggf. sichergestellt werden?
Mit freundlichen Grüßen
gez. gez.
Jörg Frank Ossi Helling
(Fraktionsgeschäftsführer) (sozialpolitischer Sprecher)
Donnerstag, März 06, 2008
Finanzierung von Arbeitslosenzentren
Pressemitteilung
SPD und GRÜNE sichern
Arbeitslosenzentren und- beratungsstellen
In Köln wird die Landesfinanzierung ab 01.10.2008 für 5 Arbeitslosenzentren mit jeweils 15.400 €/Jahr und für 3 Arbeitslosenberatungsstellen mit jeweils 48.800 € /Jahr ausbleiben.
Ohne diese Zuschüsse ist dieser wichtige Baustein des Kölner Hilfesystems nicht aufrecht zu erhalten.
SPD und GRÜNE beantragen daher im Rat, die ausbleibende Landesfinanzierung durch städtische Mittel aufzufangen.
Ossi Helling, sozialpolitischer Sprecher der Grünen- Ratsfraktion erklärt:
„Grundsätzlich sind wir nicht in der Lage, die Fehler der Landesregierung finanziell auszubaden. Unser Haushalt ließe dies im Übrigen gar nicht zu. Bei den Arbeitslosenzentren und – beratungsstellen müssen wir eingreifen. Das Argument aus Düsseldorf, die Arge müsse die Finanzierung übernehmen, basiert auf völliger Unkenntnis oder es ist eine Finte.
In den meist stark belasteten Stadtteilen wie z.B. Vingst, Bilderstöckchen oder Mülheim wird eine ganzheitliche Beratungsarbeit geleistet. Sie orientiert sich an den überwiegend multiplen Problemlagen der Menschen, die nicht unbedingt bereits arbeitslos sein müssen und geht somit weit über den Arge-Auftrag zur Reintegration Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt hinaus.
Teilweise sind die Beratungsstellen und Zentren seit mehr als 20 Jahren in den Stadtteilen verwurzelt und sind wesentlicher Teil der dortigen Gemeinwesenarbeit.
Hierauf können und werden wir nicht verzichten.“
Köln, den 03.03.2008
Samstag, März 01, 2008
Ratsantrag Finanzierung von Arbeitslosenzentren Köln
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat
An den
Vorsitzenden des
Rates
Herrn
Oberbürgermeister Fritz Schramma
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 18.02.2008
AN/0371/2008
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Rat 04.03.2008
Kommunale Förderung der Arbeitslosenzentren und -beratungsstellen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Ratssitzung am 04.03.2008 aufzunehmen.
Die Landesregierung von CDU und FDP hat eine Einstellung der Landesförderung (ESF-Mittel) für Arbeitslosenzentren und -beratungsstellen zum 30.09.2008 beschlossen.
Die Beratung in überwiegend multiplen Problemlagen erfolgt seit mehr als zwei Jahrzehnten ganzheitlich für Ratsuchende- unabhängig ihres Sozialleistungsbezugs und weit über eine ausschließliche Arbeitsintegration hinaus.
Eine Finanzierung dieser umfassenden Beratung über ARGE-Mittel im Rahmen des SGB II ist entgegen der Argumentation der Landesregierung ausgeschlossen.
Das Kölner Hilfesystem setzt auf den Baustein der Zentren und Beratungsstellen als eigenständiges Hilfsangebot, als Koordinator zu Spezialangeboten wie z.B. Schuldenberatung, Suchtberatung und Jugend- und Familienhilfe und als unabhängige Beratungsmöglichkeit zur Stärkung der Selbsthilfepotenziale der Menschen.
Die Stadt kann und soll grundsätzlich nicht die Sparpolitik der Landesregierung auffangen.
Bei den Arbeitslosenzentren und -beratungsstellen geht es aber um ein unverzichtbares Angebot, das sowohl für einen breit gefächerten Personenkreis als auch für die betreffenden und ohnehin sehr belasteten Stadtteile im Rahmen von Gemeinwesenarbeit einen entscheidenden Beitrag leistet.
Die Fraktionen von SPD und Grünen beantragen daher folgenden
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat kurzfristig einen Vorschlag zu unterbreiten, für das Jahr 2008 den Fortbestand der in Köln existierenden Arbeitslosenzentren und Arbeitslosenberatungsstellen sicherzustellen.
2. Die Verwaltung soll für die Jahre 2009 ff in Abstimmung mit den Trägern ein Konzept mit einem Finanzierungsvorschlag für eine optimierte und gestraffte Beratung erarbeiten. Es ist dem Sozial- und Finanzausschuss zur Beratung und dem Rat zur Beschlussfassung in 2008 vorlegen.
3. Die Freigabe der Mittel erfolgt ab dem Haushaltsjahr 2008 durch Beschlussfassung im Sozialausschuss.
Begründung:
In Köln arbeiten seit mehr als zwanzig Jahren Arbeitslosenzentren und- beratungsstellen in vorwiegend sozial stark belasteten Stadtteilen. Ihre ganzheitliche Beratungsarbeit ist auf die oftmals sehr komplexe Problemlage der Ratsuchenden ausgerichtet. Arbeitslosigkeit oder geringes Einkommen stehen vielfach in Verbindung z.B. mit Schulden, Trennung der Familie und Wohnungsnot.
Die ESF-kofinanzierte NRW- Arbeitsmarktpolitik der schwarz-gelben Landesregierung wurde neu justiert und lässt eine weitere Finanzierung dieses Beratungsangebotes ab 01.10.2008 nicht zu. Eine Finanzierung im Rahmen der SGB II-Leistung durch die ARGE ist nicht möglich, weil diese an eine reine Beratung zur Arbeitsintegration gebunden ist.
Betroffen sind 5 Arbeitslosenzentren in Höhenberg (Veedel e.V.), Höhenhaus (Alo BürgerCentrum), Lindweiler (AloTreff), Nippes (Frauen gegen Erwerbslosigkeit) und im Bilderstöckchen (Kellerladen) mit jeweils ca. 15.400 € Landesförderung/p.a. sowie 3 Arbeitslosenberatungsstellen in Chorweiler/Seeberg (PariSozial), Vingst (Vingster Treff) und Ehrenfeld/Innenstadt (KALZ) mit jeweils ca. 48.800 €/ p.a.
Alle Angebote zeichnen sich durch lange Erfahrungen und somit fundierte Kenntnisse der Strukturen in Köln und insbesondere im Stadtteil aus. Sie binden und nutzen in hohem Maße die Selbsthilfepotenziale der Menschen und leisten somit eine wichtige Aufgabe im Rahmen von Gemeinwesenarbeit in Köln.
Dieses Angebot als Teil der seit Jahren gewachsenen und bewährten Strukturen des Kölner Hilfesystems muss in Köln erhalten bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Michael Zimmermann gez. Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer