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Samstag, März 31, 2007
Tebese, Da Sedis, Derecho de Permanecer, Droit de Séjour, Right of Residence heißt Bleiberecht
Informationen sind immer wichtig im Umgang mit Behörden. Vor allem, wenn von ihnen existenzielle Entscheidungen abhängen.
Die Ausländerbehörde wird ihrem Beratungsauftrag gerecht und stellt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen ein Merkblatt vor, mit dem sie kurz, aber ausreichend über Voraussetzungen und Ausschlussgründe eines Bleiberechts informiert. Und zwar in 6 Sprachen, die den Kreis der möglichen Anspruchsberechtigten überwiegend erreichen! Das Merkblatt wird in den geeigneten Anlaufstellen der Verwaltung, aber auch in den Flüchtlingsberatungsstellen und Flüchtlingswohnheimen ausgelegt und verteilt.
Zu Grunde liegt die derzeitige Rechtslage; eventuelle Änderungen aufgrund des Koalitionsbeschlusses in Berlin von letzter Woche zum Bleiberecht werden erst dann einfließen, wenn sie umgesetzt werden können. Schließlich läuft die Zeit!
Ossi Helling, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion, erklärt: “Wir begrüßen die breite Verteilung des Merkblattes und die Übersetzung in die gängigen Sprachen der hier lebenden Flüchtlinge. So ist die ausreichende Information der Flüchtlinge gewährleistet. Noch gilt die Frist 30.09.2007 für eine Arbeitsaufnahme, die den Lebensunterhalt der ganzen Familie sicherstellen soll. Die Ausländerbehörde hat sich offenbar entschieden, die betroffenen Menschen schnell und kompetent zu unterstützen.“
Brigitta von Bülow, grüne Sprecherin im AVR für Ausländerrecht/Migration, ergänzt: “Sprachtest und andere Hürden, die in Köln über den Erlass des Innenministers NRW hinausgingen, stellten offenbar eine Hürde für Flüchtlinge dar. Das hatten GRÜNE und Flüchtlingsberatungsstellen kritisiert. Die Verwaltung hält sich nun in ihren Anforderungen strikt an diese Vorgaben und handelt somit rechtmäßig. Vorwürfe der FDP gegen die Ausländerbehörde und speziell gegen den zuständigen Stadtdirektor Kahlen wegen der Abkehr von der verschärften Auslegung sind daher nicht haltbar. Mit dieser Initiative setzt die Verwaltung ein starkes positives Signal nicht nur für ein rechtlich manifestiertes Bleiberecht sondern für eine Einladung zum Bleiben an die Flüchtlinge, mit denen wir in Köln ohnehin seit vielen Jahren friedlich zusammenleben.“
Köln, den 31.03.2007
Weitere Informationen:
Ossi Helling, 0221/22125916,
Brigitta von Bülow, 0176/22159725
Verantwortlich: J. Frank, Geschäftsführung
Pressemitteilung vom 31.03.2007
Merkblatt zum Bleiberecht (44 KB)