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Dienstag, Januar 08, 2013
AK Soziales und andere initiieren Abschlagzahlungen für 2013 für freie Träger
„Haushaltslose Zeit“ für die Stadt
Abschlagszahlungen an freie Träger wie in den Vorjahren!
Mit dem neuen Jahr beginnt für die Stadt Köln auch die „haushaltslose Zeit“. Die Stadt verfügt über keinen vom Rat verabschiedeten Haushaltsplan. Somit gelten nun die Bestimmungen der „vorläufigen Haushaltsführung“ (§ 82 GO NRW), um weiter handlungsfähig zu bleiben.
Am 18.12.2012 wurde der von der Stadtkämmerin Gabriele Klug aufgestellte Entwurf des Doppelhaushalts 2013/2014 von Oberbürgermeister Jürgen Roters dem Rat zugeleitet. Bei der Einbringung hat die Stadtkämmerin im Rat erklärt, dass an der vom Oberbürgermeister bereits zum Doppelhaushalt 2010/2011 zugestandenen Planungssicherheit in gewohnter Weise festgehalten werde.
„Es besteht daher insbesondere für die freien Träger kein Grund für Verunsicherung. Die Praxis der letzten Jahre wird beibehalten. Sie erhalten Haushaltszuschüsse als Abschlagszahlungen pro Quartal auf Basis des Haushaltsentwurfs 2013. So wird ihre Handlungsfähigkeit gesichert. Die Erfahrung aus den letzten Jahren mit zum Teil langen haushaltslosen Perioden hat gezeigt, dass die Arbeit der freien Träger in den verschiedenen Handlungsfeldern fortgeführt werden konnte.“, erklärt Jörg Frank, Fraktionsgeschäftführer und finanzpolitischer Sprecher der GRÜNEN Ratsfraktion.
„Während der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung legt die Kämmerin auf Basis der Gemeindeordnung die Regelungen für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel fest. Innerhalb dieses gesetzten Rahmens können die Fachbeigeordneten handeln.
Wir möchten allerdings die haushaltslose Zeit so kurz wie möglich halten. Daher streben wir an, die Haushaltsberatungen bis Ende März abzuschließen.“, erläutert Frank.
Köln, 08.01.2013